Ein paar Worte allgemeiner Art

Viele behinderte Menschen könnten einen Pkw oder sogar ein Motorrad fahren. Inzwischen gibt es eine Menge von Fahrzeugumbauten, die auch Menschen mobil machen, die von Geburt an oder nach einem Unfall kein "normales" Auto oder Motorrad mehr steuern können.

Doch schon das Feld technischer Möglichkeiten ist so weit, dass ein Fahrlehrer sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen muss.

Zunächst brauchen sie ein medizinisches Gutachten, dann ein Eignungsgutachten von TÜV oder Dekra, das ihre Fahreignung bescheinigt und die Fahrhilfen festlegt, die sie zwingend brauchen. Dann müssen die behinderten Menschen in einem passend ausgestatteten Fahrschulwagen ausgebildet werden. Leider gibt es auch unter den Fahrlehrern schwarze Schafe,so dass diese "Kollegen" schon von Behindertenausbildung reden, wenn sie nur ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe besitzen - oder wie mir vor kurzem ein Schüler aus Wuppertal berichtete - nicht einmal das. Ein Fahrschulwagen mit automatischem Getriebe, Servolenkung, Handgerät für Gas und Bremse - vielleicht sogar umsteckbar für rechts und linksseitige Bedienung, auswechselbarer Lenkgabel und Drehknopf am Lenkrad, Blinkerhebel rechts sowie linksseitiges Gaspedal, gehört heute in jede Ausbildungsstelle, welche Behinderte gewissenhaft und korrekt ausbilden möchte.

Autofahren ist letztendlich nichts anderes als das Bedienen einer Maschine mit üblicherweise Armen und Beinen, Händen und Füßen. Nach entsprechenden Umbauten ist es jedoch ohne Weiteres auch möglich,diese Maschine nur mit einem Arm/Bein oder beinlos zu fahren. Mobilität ist in unserer Erlebniswelt ein Stück Lebensqualität - einfach praktisch und bequem.

Motorradfahren hingegen ist in heutiger Zeit zwar nur ein Hobby, dennoch gibt es manchen Behinderten der trotz seiner Behinderung gerne Motorradfahren möchte.

Unter bestimmten Umständen ist sogar die Möglichkeit gegeben als Behinderter Motorrad zu fahren. Für weitere Info's hierzu bitte ich Sie mit uns Kontakt aufzunehmen.

Die Kosten
Bevor Behinderte einen Vertrag mit einer Fahrschule schließen, sollten sie mit dem zuständigen Kostenträger sprechen. So nennen Fachleute die Versicherungsanstalt oder Krankenkasse, die die Kosten der Rehabilitation tragen muss. Sie muss man fragen, ob sie die Kosten der Fahrausbildung trägt oder einen Zuschuss leistet, der vom Einkommen des Behinderten abhängt. Genauso verhält es sich, wenn ein Behinderter einen Zuschuss zur Anschaffung eines umgerüsteten Fahrzeugs beantragt. Ist der Vertrag mit der Fahrschule oder dem Autohaus erst geschlossen, gibt es keinen Zuschuss mehr.

Wenn Sie planen ihren Wagen umrüsten zu lassen, informieren Sie sich doch bei uns !

Joachim Naase
(Fahrlehrer)